Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

patientenverfuegung

Wenn es soweit ist…

ist oft guter Rat teuer. Schätzungsweise haben nur etwa 15 bis 20 Prozent der Bundesbürger eine Patientenverfügung, Vollmacht oder Betreuungsverfügung unterschrieben.

Einer Verlautbarung des Bundesjustizministeriums ist zu entnehmen:
„Rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden:

Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.

Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert.“

Eine andere Betrachtung dieses Themenbereichs wird von Dr. Heinrich Grosse Kleinmann von der Hospiz Gruppe Landsberg zu hören sein. Er setzt den Schwerpunkt auf die Begleitung schwerstkranker Menschen.


Am 27.04.2015 findet um 18.30 Uhr
im “ Rosarium “ in Landsberg ein Vortrag zum 
Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“


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